Termine
31.05.2013
beweglicher Ferientag
26.06.2013 14:00 - 16:30
Zeugniskonferenz
27.06.2013 - 03.07.2013
Projektwoche
27.06.2013 14:00 - 16:30
Zeugniskonferenz
05.07.2013 10:00 - 11:00
Zeugnisausgabe und Ferienbeginn nach der 3.Stunde
06.07.2013 - 18.08.2013
Sommerferien
30.09.2013 - 02.10.2013
Klassenfahrt der 5. Klassen
14.10.2013 - 26.10.2013
Herbstferien
23.12.2013 - 11.01.2014
Weihnachtsferien
10.02.2014 - 28.02.2014
Betriebspraktikum Jahrgang 9

FAQ für Eltern
A
AG-Angebot
s. Ganztagsangebot
Austausche
Neben den Klassenfahrten finden auch regelmäßig Schüleraustausche mit anderen Nationen statt. Realisiert wurden bisher Austausche mit Frankreich und im Rahmen des Comenius-Projekts „Klimawandel“ mit Spanien, Italien und Norwegen. Weitere Austauschfahrten, auch ins außereuropäische Ausland, sind geplant.
B
Beurlaubung
Eintägige Beurlaubungen können auf schriftlichen Antrag hin durch den Klassenlehrer genehmigt werden.
Für mehrtägige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor Schulferien muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt werden.
Generell gilt, dass eine Beurlaubung nur aus triftigen Gründen erfolgen kann. Der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife der Urlaubsveranstalter zu nutzen oder Verkehrsstaus zu entgehen, wird dabei nicht als besonderer Grund angesehen.
Bewegliche Ferientage
s. Termine
Bibliothek
Am Gymnasium befindet sich eine Schulbibliothek im Aufbau. Interessierte Schüler haben dort die Möglichkeit, Bücher auszuleihen und Nachschlagewerke für die Unterrichtsvorbereitung zu nutzen. Die Bibliothek befindet auf dem Verwaltungsflur, die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem dortigen Aushang.
Bilingualer Unterricht
Die Einführung in den bilingualen Unterricht beginnt am Gymnasium in Klasse 5 und 6 mit einer Übungsstunde pro Woche in Mathematik. In Klasse 7 wird das Fach Biologie und in Klasse 8 das Fach Erdkunde jeweils dreistündig bilingual unterrichtet.
Die Teilnahme am bilingualen Unterricht ist verpflichtend, es besteht hier keine Wahlmöglichkeit für Ihr Kind.
E
Elternbriefe
Elternbriefe werden vorwiegend per Mail über GRB-Online verschickt. Sie sind daher angehalten, Ihr Postfach regelmäßig zu überprüfen. Wird in dem Brief eine Einverständniserklärung von Ihnen verlangt, muss der entsprechende Abschnitt von Ihnen entweder als Ausdruck oder in handschriftlicher Form Ihrem Kind für die betreffende Lehrkraft mitgegeben werden.
Elterngespräche
Möchten Sie mit einer Lehrkraft Ihres Kindes über seine Leistungen bzw. sein Verhalten im Unterricht sprechen, vereinbaren Sie bitte per Mail oder telefonisch einen Termin mit der betreffenden Lehrkraft.
s. auch Elternsprechtag
Elternsprechtag
Einmal pro Schuljahr findet ein Elternsprechtag statt. Dieser ist in der Regel nach den Halbjahreszeugnissen angesetzt. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte dem Schulkalender auf der Website.
s. auch Elterngespräche
Entschuldigungen
Entschuldigungen nach Krankheitsfällen müssen spätestens drei Schultage nach Genesung in schriftlicher Form beim Klassenlehrer vorgelegt werden.
s. auch Sportunterricht, Ganztagsangebot
Erste Hilfe
Im Verwaltungsflur befindet sich ein Erste-Hilfe-Zimmer. Bei Bedarf müssen sich die Schüler im Sekretariat melden, um entsprechend versorgt zu werden.
s. auch Krankmeldungen, Unfälle
F
Fahrrad
Fahrräder und Roller dürfen nur an den Fahrradständern auf dem dafür vorgesehenen Bereich des Schulgeländes vor dem Verwaltungsgebäude abgestellt werden. Mit Betreten des Schulgeländes muss vom Fahrrad abgestiegen werden.
Förderkurse
In den Fächern Deutsch (LRS, Deutsch als Zweitsprache) und Mathematik werden zur Zeit Förderkurse für leistungsschwache Schüler angeboten.
Über die Teilnahme entscheidet in beiden Fächern der jeweilige Fachlehrer.
Fremdsprachen
Als 1. Fremdsprache lernen die Kinder ab Klasse 5 am Gymnasium Englisch. In der Klasse 6 können die Kinder als 2. Fremdsprache zwischen Französisch, Latein und Spanisch wählen. Im Rahmen des Wahlunterrichts ab Klasse 8 kann als 3. Fremdsprache zusätzlich Französisch, Latein oder Chinesisch gewählt werden. Diese Kurse kommen allerdings nur bei ausreichender Teilnehmerzahl zustande.
Fundsachen
Eine Sammelstelle ist im Erste-Hilfe-Raum im Verwaltungsflur eingerichtet.
G
Ganztagsangebot
Am Gymnasium wird ein vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften für die Schüler angeboten. Auf Grund begrenzter Teilnehmerzahlen findet zu Beginn des Schuljahres eine Einwahl in die AGs statt.
Wird ein Kind zu einer AG zugelassen, ist die Teilnahme für den Rest des Schuljahres verpflichtend. Konnte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht an der AG teilnehmen, ist eine gesonderte schriftliche Entschuldigung beim AG-Leiter vorzulegen.
Da die AGs von Schuljahr zu Schuljahr variieren können, informieren Sie sich bitte auf der Website des Gymnasiums über die momentanen Angebote.
s. auch Hausaufgabenbetreuung
GRB-Online
Mit der Einschulung Ihres Kindes werden Ihnen drei Email-Adressen des schulinternen Intranets „GRB-Online“ zugeteilt (eine Schüler- und zwei Elternadressen). Die Adressen der Schüler und Lehrer haben dabei immer den gleichen Aufbau (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
), den Elternadressen ist ein „e1_“ bzw. „e2_“ der Schüleradresse vorangestellt.
Eine Einführung erfolgt jeweils zu Schuljahresbeginn durch das GRB-Online-Team.
Die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern sollte dabei hauptsächlich über dieses Mail-System erfolgen. Aus diesem Grund sind Sie dazu angehalten, Ihr Postfach regelmäßig zu überprüfen.
s. auch Elternbriefe
H
Hausaufgabenbetreuung
Von montags bis donnerstags findet von 14.00-16.00 Uhr eine Hausaufgabenbetreuung statt, für die Sie Ihre Kinder im Rahmen der Einwahl in das Ganztagsangebot anmelden müssen. Dabei können auch nur einzelne Tage ausgewählt werden. Haben Sie Ihr Kind für die Betreuung angemeldet, ist die Teilnahme verbindlich.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich hier nur um eine Aufsicht und nicht um eine Hausaufgabenhilfe.
Hitzefrei
Die Entscheidung, ob auf Grund hoher Temperaturen der Unterricht früher endet (d.h. nach der 5. Stunde), obliegt allein der Schulleitung und wird per Mail über GRB-Online bekannt gegeben. Falls Ihr Kind dennoch bis zu seinem regulären Unterrichtsschluss inklusive AGs betreut werden soll, teilen Sie das bitte schriftlich dem Klassenlehrer mit.
K
Klassenarbeiten
Innerhalb einer Woche dürfen nicht mehr als drei Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Termine der Arbeiten werden den Kindern von den Fachlehrern rechtzeitig im Unterricht mitgeteilt.
In den Hauptfächern werden in Jahrgangsstufe 5/6 bis zu 5 Klassenarbeiten, ab Jahrgangsstufe 7 4 Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben. In den Nebenfächern werden 2-3 Arbeiten pro Schuljahr geschrieben. Tests sind keine Klassenarbeiten und gehören zur mündlichen Beurteilung.
Klassenfahrten
Das Fahrtenkonzept des Gymnasiums sieht mehrtägige Klassenfahrten wie folgt vor:
Jahrgang 5: Dreitägige Kennenlernfahrt auf die Wegscheide
Jahrgang 6: Fünftägige Klassenfahrt innerhalb Deutschlands
Jahrgang 7: Fünftägige Klassenfahrt nach England
Jahrgang 8: Siebentägige Schneesportfahrt in die Alpenregion
s. auch Austausche
Krankmeldungen
Die Schüler sind am ersten Krankheitstag vor Beginn des Unterrichts telefonisch im Sekretariat krank zu melden.
Erkranken Kinder im Laufe des Tages, müssen sie sich im Sekretariat sowie bei der zu diesem Zeitpunkt unterrichtenden Lehrkraft melden. Sie dürfen nur dann nach Hause entlassen werden, wenn das telefonische Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
s. auch Sportunterricht
L
LRS-Kurs
s. Förderkurse
M
Mensa
Die Mensa des Gymnasiums ist ab der 6. Stunde geöffnet. Ein Verkauf in den Pausen findet nicht statt.
s. auch Mittagessen
Mittagessen
Die Kinder haben die Möglichkeit, in der Mensa des Gymnasiums täglich eine warme Mahlzeit einzunehmen. Dafür muss entweder ein Essens-Abo mit dem Betreiber abgeschlossen oder einzelne Wertchips, welche nur donnerstags in der Mensa erworben werden können, vorgelegt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Info-Seiten der Mensabetreiber auf GRB-Online.
R
Regeln
Die aktuelle gültigen Schulregeln entnehmen Sie bitte der Website.
S
Schließfächer
Es besteht für die Kinder die Möglichkeit ein Schließfach von einem externen Anbieter zu mieten. Anträge dafür können im Sekretariat abgeholt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Anbieters (www.schliessfaecher.de)
Sportunterricht
Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, muss es trotzdem anwesend sein. Dies gilt sowohl für den „normalen“ Sportunterricht an der Schule als auch für den Schwimmunterricht. In beiden Fällen ist eine schriftliche Entschuldigung beim Sportlehrer vorzulegen.
Sollte Ihr Kind auf Grund von Verletzungen etc. längerfristig nicht aktiv teilnehmen können, kann, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, eine Befreiung vom Sportunterricht durch den Sportlehrer gewährt werden.
Stundentafel
Die Stundentafel entnehmen Sie bitte der Website.
T
Termine
Wichtige Termine finden Sie im Kalender der Schule (entweder auf der Website oder GRB-Online). Bitte informieren Sie sich dort regelmäßig.
U
Unfälle
Alle Unfälle, die auf dem Schulweg, dem Schulgelände, während des Unterrichts oder bei sonstigen Schulveranstaltungen geschehen, müssen aus versicherungstechnischen Gründen gemeldet werden. Ein entsprechendes Formular kann im Sekretariat abgeholt werden.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten am Gymnasium Riedberg sehen wie folgt aus:
1. Stunde 08.00-08.45
2. Stunde 08.50-09.35
1. gr. Pause 09.35-09.55
3. Stunde 09.55-10.40
4. Stunde 10.45-11.30
2. gr. Pause 11.30-11.50
5. Stunde 11.50-12.35
6. Stunde 12.40-13.25
7. Stunde 13.25-14.05*
8. Stunde 14.05-14.45*
9. Stunde 14.45-15.25**
10. Stunde 15.25-16.05**
* Findet in der 7./8. Stunde regulärer Unterricht statt, ist die 6. Stunde als Mittagspause vorgesehen. Die 7. Stunde beginnt in diesem Fall bereits um 13.15 Uhr.
** In der 9./10. Stunde finden in der Regel AG-Angebote statt.
Unterrichtsversäumnis
Fehlen Kinder im Unterricht, sind sie dazu verpflichtet, sich selbstständig über den verpassten Unterricht zu informieren und entsprechend nachzuarbeiten.
V
Verhalten im Unterricht und auf dem Schulgelände
Die aktuell gültigen Schulregeln entnehmen Sie bitte der Website.
Verlassen des Schulgeländes
Ein Verlassen des Schulgeländes ist am Vormittag generell untersagt. In der Mittagspause können die Kinder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern das Gelände verlassen.
Versetzung
Über die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe entscheidet die Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres.
Eine Nicht-Versetzung tritt in folgenden Situationen ein:
- Note 6 in Deutsch, Mathematik, Englisch, 2. Fremdsprache (ab Klasse 6)
- zweimal Note 5 in Deutsch, Mathematik, Englisch, 2. Fremdsprache (ab Klasse 6)
- Note 5 in Deutsch, Mathematik, Englisch, 2. Fremdsprache (ab Klasse 6) sowie Note 6 in einem weiteren Fach
- mindestens dreimal Note 5 und schlechter insgesamt
In folgenden Fällen ist eine Versetzung durch Notenausgleich möglich:
- Note in 5 in Deutsch, Mathematik, Englisch, 2. Fremdsprache (ab Klasse 6):
Ausgleich durch einmal Note 2 oder zweimal Note 3 in Deutsch, Mathematik, Englisch, 2. Fremdsprache (ab Klasse 6) bzw. der Gesamtnotendurchschnitt besser als 3,0.
- Note 5 in einem weiteren Fach:
Ausgleich durch einmal Note 2 oder zweimal Note 3
- Note 6 in einem weiteren Fach:
Ausgleich durch einmal Note 1 oder zweimal Note 2 oder dreimal Note 3
s. auch Nachprüfung
Vertretungsunterricht
Sollte der reguläre Unterricht auf Grund der Abwesenheit von Lehrkräften nicht stattfinden können, wird bis einschließlich 6. Stunde der Unterricht durch eine andere Lehrkraft bzw. Vertretungskraft gehalten. Regelunterricht und AGs nach der 6. Stunde werden nicht vertreten sondern entfallen.
Änderungen und Vertretungsstunden werden immer am Vertretungsplan bekannt gegeben (Schaukasten am Verwaltungsgebäude). Die Kinder sind dazu angehalten, sich dort selbstständig (auch mehrmals täglich) über Stundenausfälle usw. zu informieren.
